Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 28. Mai 2018 eine Verständigungsvereinbarung (Vereinbarung) zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 20. März 2014 (DBA Schweiz-Argentinien) publiziert.

Die Vereinbarung nimmt Bezug auf die Schwierigkeiten und Unsicherheiten, welche bei der Ausstellung der Schweizer Formulare in Bezug auf Art. 10 Abs. 2 (Dividenden) und Art. 11 Abs. 2 (Zinsen) des DBA Schweiz-Argentinien aufgekommen sind.

Die Vereinbarung regelt detailliert wie Argentinien die argentinischen Ansässigkeitsbestätigungen in diesem Zusammenhang ausstellen soll. Diese Bestätigung soll ausführen, zu welchem Zeitpunkt bzw. in welcher Zeitperiode die steuerpflichtige Person steuerlich in Argentinien ansässig war und wann die Bestätigung ausgestellt wurde.

Auf alle pendenten und zukünftigen Anträge soll die Vereinbarung anwendbar sein. Bereits abgelehnte Anträge infolge fehlender steuerlicher Ansässigkeitsbestätigung auf dem Schweizer Formular, sollen unter der Bedingung eines neuen Antrages nochmals überprüft werden. Die Verjährung soll aufgrund des ersten Antrages berechnet werden.