Die Schweiz und Brasilien haben am 3. Mai 2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.

Gemäss Medienmitteilung der Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, haben die Schweiz und Brasilien am 3. Mai 2018 in Brasilia ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Laut Medienmitteilung wird eine für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten förderliche Rechtssicherheit schaffen.

Berücksichtigung der BEPS und Amtshilfeklausel: Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Das übersetzte Abkommen ist hier abrufbar.

Die entsprechende Medienmitteilung ist hier abrufbar.