Die zuständigen Behörden der Schweiz und der Niederlande haben mit Datum vom 12. und 21. März 2018 eine Vereinbarung bezüglich die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Niederlande sowie dem dazugehörigen Protokoll betreffend die Anlagefonds «FBI» (Fiscale beleggingstelling), die vertraglichen Anlagefonds «FCP» und die Investmentgesellschaften mit variablem Kapital «SICAV» abgeschlossen.

Die Verständigungsvereinbarungen vom 12. und 21. März 2018 ersetzt die vorherige Vereinbarung betreffend die Anlagefonds «FBI» (Fiscale beleggingstelling), die vertraglichen Anlagefonds «FCP» und die Investmentgesellschaften mit variablem Kapital «SICAV» vom 2. und 14. März 2016 und ist hier abrufbar (ausschliesslich in der englischen Fassung).

Das gesamte Dossier zu den Abkommen zwischen der Schweiz und der Niederlande sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Fachinformationen Niederlande abrufbar.