Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 6. März 2018 die Motion «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» angenommen.

Gemäss der Motion von Jean-Pierre Grin (17.3171) «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Revisionsentwurf zu präsentieren, dessen Zweck es ist, die Explosion der Krankenkassenprämien durch eine Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer auszugleichen. Art. 212 Abs. 1 DBG soll wie folgt geändert werden:

Abzug der Versicherungsprämien und der Zinsen von Sparkapitalien:

  • die Abzüge für alleinstehende Personen betragen 3000 Franken (heute 1700 Franken);
  • die Abzüge für Ehepaare betragen 6100 Franken (heute 3500 Franken);
  • die Abzüge für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person betragen 1200 Franken (heute 700 Franken).

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion in seiner Sitzung vom 6. März 2018 mit 115 zu 77 Stimmen (bei 1 Enthaltung) angenommen.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.