Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2018 die Motion «Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer» angenommen.

Gemäss der Motion von Daniela Schneeberger (16.3797) soll der Bundesrat beauftragt werden, das Verrechnungssteuergesetz so anzupassen, dass in der Schweiz ansässige, natürliche Personen die Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegen versehentlichem oder fahrlässigem Nicht- oder Falschdeklarieren nicht verwirken, solange gewährleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge besteuert werden.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat (erstbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 28. Februar 2018 mit 133 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltungen angenommen.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.