Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. Januar 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 1. Dezember 2017 (2C_701/2016): Verhältnismässigkeitsprinzip (abstrakte Normenkontrolle); Wallis. die führ die Befahrung der grundsätzlich mit einem Fahrverbot versehenen Bergstrasse zu entrichtende Gebühr gilt als reine Benutzungsgebühr, auf welche das Äquivalenzprinzip Anwendung findet. Dieses konkretisiert im Bereich des Kausalabgaberechts einerseits das Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV) und andererseits das Gleichheitsgebot und das Willkürverbot (Art. 8 und Art. 9 BV). Demgemäss darf die Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen und muss sich in vernünftigen Grenzen halten. Vorliegend ist das Äquivalenzprinzip verletzt; die Beschwerde wird gutgeheissen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.