An einer Medienkonferenz vom 9. Januar 2018 hat Bundesrat Ueli Maurer die Argumente des Bundesrats zugunsten einer Annahme der neuen Finanzordnung 2021 dargelegt.

Mit der entsprechenden Verfassungsänderung wird sichergestellt, dass der Bund seine beiden wichtigsten Einnahmenquellen, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer, auch in Zukunft erheben kann. Die Weiterführung dieser beiden Steuern auf Bundesebene war im Parlament unbestritten.

Die entsprechende Medienmitteilung ist hier abrufbar.