Am 5. Januar 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verschiedene Kreisschreiben aufgehoben.

Aufgehoben wurden die folgenden Kreisschreiben der ESTV:

  • Kreisschreiben W97-010 vom 10. Juli 1998 betreffend Übergang von Beteiligungen auf ausländische Konzerngesellschaften.
  • Kreisschreiben W01-007 vom 17. Dezember 2001 betreffend Zinssätze, Abzüge, Ansätze und Tarife 2002 bei der direkten Bundessteuer.
  • Kreisschreiben W02-010 vom 31. Januar 2002 betreffend Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.

Alle Kreisschreiben der ESTV sind hier abrufbar.