Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen (Abgabe RTV) bei Haushalten und Unternehmen erhoben.

Die geräteunabhängige Abgabe ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft.

In der Schweiz MWST-pflichtige Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe und erhalten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) automatisch eine entsprechende, jährliche Rechnung.

Die entsprechende Mitteilung der ESTV ist hier abrufbar.