Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat haben am 5./6. Dezember 2017 die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten (ab 2018/2019) genehmigt.

Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (17.040) betreffend die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 soll das Netzwerk der AIA-Partner der Schweiz um 41 Signatarstaaten und -territorien erweitert werden. In Bezug auf diese Staaten und Territorien sollen ab 2018 Kontoinformationen gesammelt werden und ein gegenseitiger Austausch dieser Daten soll erstmals 2019 stattfinden.

Gesamthaft umfasst die Liste der vorgeschlagenen AIA-Partner für 2018/2019 die folgenden Staaten und Territorien:

  • G-20-Staaten (Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika) und OECD-Mitgliedstaaten (Chile, Israel, Neuseeland);
  • wichtige Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz (Fürstentum Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate);
  • Staaten und Territorien innerhalb Europas mit Bezügen zur Europäischen Union (Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Monaco, San Marino);
  • Staaten und Territorien mit sektoriell oder regional bedeutenden Finanz- plätzen (Antigua und Barbuda, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao, Grenada, Marshallinseln, Mauritius, Montserrat, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay).

Der Bundesrat hatte hierzu eine Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 publiziert (vgl. unseren Beitrag vom 21. Juni 2017).

Der Nationalrat hatte das Geschäft des Bundesrates bereits in einer früheren Sitzung vom 27. September 2017 beraten und einen vom Entwurf des Bundesrates abweichenden Beschluss gefasst. Er genehmigte den Informationsaustausch mit 39 weiteren Ländern, lehnte aber einen Informationsaustausch mit Saudi-Arabien ab. Im Falle Neuseelands wies der Nationalrat den Bundesbeschluss an den Bundesrat zurück, da die Schweiz hier zunächst ein Sozialabkommen mit Neuseeland aushandeln müsse. Aus Sicht des Nationalrates sind Schweizer in Neuseeland schlechter gestellt als andere Auslandschweizer, weil ihre Schweizer AHV-Renten von der neuseeländischen Rente abgezogen werden (vgl. die SDA-Meldung vom 27. September 2017).

Der Nationalrat hat diesen ursprünglichen Widerstand betreffend die beiden Staaten (Saudi-Arabien und Neuseeland) in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2017 nunmehr aufgegeben und dem AIA auch in Bezug auf diese beiden Staaten zugestimmt.

Generell soll der automatische Informationsaustausch mit allen Staaten nur dann erfolgen, wenn der Partnerstaat strenge Voraussetzungen erfüllt. Das Parlament hat die betreffenden Kriterien genauer umschrieben. So muss sich der Bundesrat unter anderem vergewissern, dass Datensicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet sind. Der Nationalrat wollte zunächst auch die Korruption zu einem Kriterium machen, worauf er nun aber verzichtete.

Damit haben beide Räte die Vorlagen angenommen und den AIA mit den betreffenden 41 Partnerstaaten genehmigt. Die Wortprotokolle der beiden Räte sowie die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar. Die entsprechende SDA-Medienmitteilung vom 6. Dezember 2017 ist hier abrufbar.