Gemäss einem Bericht des Bundesrates vom 1. Dezember 2017 kommt eine formelle Harmonisierung bei der Erhebung und dem Bezug der direkten Steuern nur im Einvernehmen mit den Kantonen in Frage.

Der Bericht des Bundesrates vom 1. Dezember 2017 «Abbau von Regulierungskosten. Formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich» wurde in Erfüllung des Postulates von Nationalrat Thomas de Courten (15.3118) erstellt. Der Bundesrat hat diesen zusammen mit einer Medienmitteilung publiziert.

Nach Auffassung des Bundesrats sollte eine Harmonisierung in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Kantonen angestrebt werden. Erfolgversprechend wäre aus Sicht des Bundesrates eine Verstärkung der Digitalisierung. Die vom Postulat de Courten geforderte Harmonisierung der Verfahren, Fristen und Zahlungsintervalle stösst bei den kantonalen Steuerverwaltungen hingegen auf Ablehnung. Der Bundesrat sieht in diesen Bereichen daher kaum Erfolgsaussichten für eine weitere Harmonisierung.

Die Medienmitteilung des Bundesrats und der entsprechende Bericht sind hier abrufbar.