Am 20. November 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das aktualisierte Kreisschreiben 24 betreffend die kollektiven Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben publiziert.

Das Kreisschreiben 24 «Kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben» (1-024-VS-2017-d vom 20. November 2017) ersetzt das bisherige Kreisschreiben in der Version von 1. Januar 2009.

Alle Kreisschreiben der ESTV sind hier abrufbar.