Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Pakistan auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verabschiedet.

Das zur Zeit in Kraft stehende DBA zwischen der Schweiz und Pakistan wurde im Jahr 2005 abgeschlossen und entspricht in verschiedenen Punkten, namentlich im Bereich des Informationsaustausches, nicht mehr der aktuellen Politik der beiden Vertragsstaaten. Ein revidiertes DBA wurde im März 2017 unterzeichnet, welches insbesondere Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen sowie von Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von qualifizierten Beteiligungen und eine Missbrauchsklausel nach dem Minimalstandard des BEPS-Projekts enthält.

Die Kantone sowie die interessierten Wirtschaftskreise haben das revidierte DBA positiv und ohne Einwände aufgenommen, weshalb auf eine Vernehmlassung verzichtet wird.

Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.