Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2017 die Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Hong Kong und Singapur in die Vernehmlassung geschickt. Das Abkommen mit Hong Kong hat die Schweiz am gleichen Tag unterzeichnet, die Unterzeichnung des Abkommens mit Singapur erfolgte bereits am 17. Juli 2017. Die Vernehmlassung dauert bis 27. Januar 2018.

Gemäss der publizierten Medienmitteilung des Bundesrates ist es für den schweizerischen Finanzsektor wichtig, dass weltweit dieselben Wettbewerbsbedingungen bestehen. Dabei kommt der Einführung des AIA mit Konkurrenzfinanzplätzen eine besondere Bedeutung zu. Hong Kong und Singapur verfügen über zwei der weltweit führenden Finanzplätze.

Der Bundesrat beabsichtigt, den AIA mit Singapur und Hong Kong per 2018 einzuführen und 2019 erstmals Daten auszutauschen. Die Grundlage bilden spezifische bilaterale Abkommen. Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, hat der Bundesrat beschlossen, den AIA mit den beiden Ländern per 1. Januar 2018 vorerst vorläufig einzuführen. Die zuständigen Kommissionen haben die vorläufige Anwendung der Abkommen im Juni 2017 gutgeheissen.

Der Bundesrat hat nach Beginn der vorläufigen Anwendung sechs Monate Zeit, um dem Parlament das Geschäft zur Genehmigung vorzulegen. Der Bundesrat plant, die Botschaft über die beiden Abkommen im Frühling 2018 zu verabschieden. Damit ist sichergestellt, dass das Parlament die Vorlage im Rahmen des ordentlichen Verfahrens behandeln kann.

Die beiden Abkommen mit Hong Kong und Singapur, der erläuternde Bericht, die diesbezüglichen Bundesbeschlüsse und weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens sind hier abrufbar.