Am 5. Oktober 2017 hat auf Einladung der Finanz- und der Volkswirtschaftsdirektion sowie der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ein runder Tisch mit Vertretern grosser Unternehmen und verschiedener Gemeinden zur Steuervorlage 17 stattgefunden. Der Entwurf für die Steuervorlage 17 des Bundes befindet sich noch bis zum 6. Dezember 2017 in der Vernehmlassung.

Gemäss der publizierten Medienmitteilung ist es das Ziel aller Beteiligten des runden Tisches, dem Standort Zürich als Ganzem möglichst gute Bedingungen zu verschaffen und eine aus Zürcher Sicht möglichst breit abgestützte Haltung zu vertreten und danach auch in die kantonale Umsetzungsvorlage einfliessen lassen zu können. Das verbessert die Chancen, dass die Zürcher Anliegen gehört werden. Dabei geht es darum, möglichst alle Unternehmen und Arbeitsplätze sowie ihr Steuersubstrat im Kanton Zürich halten zu können und die zu erwartenden Ertragsausfälle der öffentlichen Hand (Kanton sowie politische Gemeinden und Kirchgemeinden) auf ein erträgliches Mass zu beschränken.

Aus diesem Grund haben die Finanz- und die Volkswirtschaftsdirektion sowie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am 5. Oktober 2017 mehrere von der absehbaren Abschaffung der privilegierten Steuerstatus betroffene Unternehmen zusammen mit den Gemeinden an einen runden Tisch eingeladen. Zu diesen Unternehmen zählen zahlreiche bekannte Gesellschaften wie bspw. ABB, dormakaba International, Reichle & De-Massari, Rieter, Bruker BioSpin, die Ruf-Gruppe, Zimmer oder Swiss Re. Bei den Gemeinden auf der anderen Seite ist die Betroffenheit beziehungsweise die Abhängigkeit von Steuern dieser Unternehmen sehr unterschiedlich. Deshalb war es den drei Direktionsvorstehenden Ernst Stocker, Carmen Walker Späh und Jacqueline Fehr wichtig, den direkten Dialog zu suchen. Der Finanzdirektor hat die Gemeinden und Städte zudem in die Erarbeitung einer neuen kantonalen Umsetzungsvorlage einbezogen.

Ergebnisse liegen angesichts der komplexen Ausgangslage naturgemäss noch keine vor. Es herrschte an der Diskussion indessen die Meinung vor, dass mit diesem Vorgehen der richtige Weg für den Kanton Zürich begangen wird und dass es angesichts seiner speziell herausfordernden Situation sinnvoll ist, einen gemeinsamen Nenner zu suchen.

Die Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern, der Finanzdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich ist hier abrufbar.