Ständerat und Nationalrat haben die Differenzen betreffend das Geldspielgesetz bereinigt und das Gesetz in der Schlussabstimmung vom 29. September 2017 angenommen.

Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (15.069) will der Bundesrat die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat hierfür am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments eine Botschaft mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Differenzen zwischen den beiden Räten bestanden insbesondere bei der Besteuerung der Gewinne aus Geldspielen. Anders als der Bundesrat und der Nationalrat  wollte der Ständerat Gewinne aus Geldspielen nicht generell von der Steuer befreien sondern an einem  Modell festhalten, wonach solche Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken besteuert werden müssen. Im Zuge der weiteren parlamentarischen Debatte hatte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates  am 13. September 2017 zudem eine Empfehlung zuhanden des Ständerates abgegeben, die in Bezug auf die betreffende Differenz eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags bis zu 1 Millionen Franken auch auf Spielgewinne aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen vorsah (dies analog dem Antrag einer Minderheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates).

Der Ständerat hielt in der Folge an der Besteuerung der Gewinne ab einem Freibetrag von 1 Million Franken fest und des bestand diesbezüglich bis zu letzt eine eine Differenz zum Nationalrat (für einen detaillierten Überblick über die Entwicklungen und parlamentarischen Diskussionen vgl. unseren Beitrag vom 19. September 2017).

In seiner Sitzung vom 26. September 2017 hat der Nationalrat nunmehr mit 108 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, betreffend die Differenz bei der Steuerfrage dem Ständerat zu folgen und damit nicht mehr an der generellen Steuerfreiheit der Spielgewinne festzuhalten. Die vom Nationalrat damit gutgeheissene gesetzliche Formulierung, besagt nunmehr, dass neben Lottogewinnen ab 1 Million Franken auch Gewinne über 1 Million Franken aus Online-Casinos versteuert werden müssen (d.h. es gilt ein Freibetrag von 1 Millionen Franken). In diesem Punkt konnte die Differenz zwischen den beiden parlamentarischen Räten bereinigt werden.

Aufgrund einer zuletzt angebrachten Ergänzung des Nationalrats  hinsichtlich der Lohnfrage musst das Geschäft aber dennoch am 27. September 2017 vor die Einigungskonferenz in welcher der Nationalrat schliesslich auf seine letzte Ergänzung verzichtete und sich die beiden Räte schliesslich über das neue Geldspielgesetz einigen konnten (vgl. die SDA-Mitteilungen vom 26. und 27. September 2017).

Das Geschäft wurde daraufhin in der Schlussabstimmung vom 29. September 2017 von beiden Räten angenommen und ist damit erledigt. Der Schlussabstimmungstext zum Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017 ist hier abrufbar.

Gemäss einer SDA-Meldung vom 27. September 2017 wurde bereits ein Referendum gegen das neue Geldspielgesetz angekündigt. Grund für das angekündigte Referendum sind die im Gesetz vorgesehenen Spielsperren.