Die Schweiz und Sambia haben am 29. August 2017 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.

Das neue DBA ersetzt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von 1954, das bisher auf die Schweiz und Sambia Anwendung findet.

Gemäss einer Medienmitteilung vom 29. August 2017 enthält das DBA zwischen der Schweiz und Sambia eine Missbrauchsklausel die den Empfehlungen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts der OECD und G20 entspricht  sowie eine Schiedsklausel und eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Zudem hält das DBA fest:

  • Dividenden werden zu maximal 15% an der Quelle besteuert und Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu höchstens 5%. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn die nutzungsberechtigte Person eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die während einer Dauer von 365 Tagen unmittelbar mindestens 10% des Kapitals der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält.
  • Zinsen werden grundsätzlich zu 10% an der Quelle besteuert.

Das unterzeichnete Abkommen ist hier abrufbar und muss noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.