Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. August 2017 beschlossen, eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) beim Besteuerungsort von Maklerprovisionen aus Immobiliengeschäften auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. August 2017 liegt der Ort der Besteuerung für Maklerprovisionen ab dem 1. Januar 2019 am Wohnort des Maklers bzw. am Sitz der Maklerfirma, sofern sich dieser in der Schweiz befindet. Die Besteuerung der Vermittlungsprovisionen fällt künftig nur dann am Grundstücksort an, wenn der Makler keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz hat.

National- und Ständerat haben die betreffende Änderung des StHG in der Frühjahrssession 2017 einstimmig genehmigt (vgl. unseren Beitrag vom 28. Februar 2017)

Der entsprechende Gesetzestext zur Anpassung des StHG ist hier abrufbar.