Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 26. Juni - 2. Juli 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 2. Juni 2017 (2C_415/2017): Erbschaftssteuer (Luzern); interkantonale Steuerausscheidung; es ist bundesrechtskonform, allen Erben je anteilmässig die in einem Kanton gelegenen unbeweglichen Werte zuzurechnen; für die interkantonale Steuerausscheidung ist es irrelevant, ob der betreffende Erbe das Grundstück im Rahmen der Erbteilung auch tatsächlich übernimmt; die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Annahme, wonach im Belegenheitskanton ausschliesslich die das Grundstück übernehmenden Erben steuerpflichtig würden, findet im Bundesrecht keine Stütze; die interkantonale Steuerausscheidung der Vorinstanz wurde korrekt vorgenommen; die Beschwerde ist unbegründet und wird abgewiesen.
  • Urteil vom 6. Juni 2017 (2C_500/2017): Verrechnungssteuer 2014 (Rückerstattung); "Der Anspruch einer natürlichen Person auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen ist verwirkt, wenn die steuerpflichtige Person die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte nicht spontan in der nächstfolgenden Steuererklärung nach Fälligkeit der Leistung deklariert oder aber zumindest die eingereichte Steuererklärung spontan so frühzeitig ergänzt, dass die Einkünfte von der Veranlagungsbehörde noch vor der definitiven Veranlagung berücksichtigt werden können [...]." (E. 3.1.).
  • Urteil vom 14. Juni 2017 (2C_430/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2008 (Solothurn); Ausstandsbegehren; die Beschwerdeführer sind vorliegend ihrer qualifizierten Rüge- und Begründungsobliegenheit nicht nachgekommen; Abweisung der Beschwerde.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.