Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF-Instrumenten) eröffnet.

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 9. Juni 2017 soll das in die Vernehmlassung geschickte Bundesgesetz eine Mehrbelastung aufgrund der Ausgabe von gewissen Finanzinstrumenten verhindern, um den Eigenkapitalaufbau der Banken zu erleichtern, indem die negativen Effekt der TBTF-Instrumente auf den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer beseitigt werden sollen.

Dazu sollen gemäss der Medienmitteilung die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.

Weitere Details und Informationen hierzu können der Medienmitteilung vom 9. Juni 2017 sowie den nachfolgenden Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden:

Mit den vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen soll die bereits in Kraft getretene Befreiung der TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe nunmehr auch für die Gewinnsteuern fortgeführt werden, um damit die Eigenkapitalbasis der Banken zu stärken (vgl. hierzu auch den NZZ-Artikel vom 9. Juni 2017).