Im Kanton Tessin gibt es künftig eine einheitliche Regelung bei der Kehrichtgebühr.

Der Kanton Tessin führt infolge der Abstimmung vom 21. Mai 2017 eine jährliche Abgabe und zusätzlich eine Gebühr pro Kehrichtsack ein (kombinierte Abgabe). Damit wird kantonsweit das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt, um den Bundesvorgaben zu entsprechen (vgl. Art. 32a Abs. 1 Umweltschutzgesetz, USG). Bislang musste die Hälfte der Kantonsbevölkerung in ihren Gemeinden nur einen Basistarif oder gar keine direkte Abgabe für die Kehrichtentsorgung bezahlen. Neu wird dieser Betrag tiefer angesetzt, dafür aber eine zusätzliche Kehrichtsackgebühr erhoben.

Weitere Informationen hierzu sowie das amtliche Abstimmungsresultat sind hier abrufbar.