Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 1. - 7. Mai 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 5. April 2017 (2C_1107/2016): Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (Obwalden); kein Fristenstillstand im Verfahren nach DBG; mangelnde Beweiskraft einer Telefonnotiz eines Anwalts, welcher beim Verwaltungsgerichtspräsidenten die Auskunft erhalten haben will, dass die Gerichtsferien, die das kantonale Verfahrensrecht vorsieht, auch im Bereich der direkten Bundessteuer gelten; Beschwerde abgewiesen.
  • Urteil vom 13. April 2017 (2C_784/2016, 2C_785/2016): Direkte Bundessteuer und kantonale Steuern 2008 (Schwyz); Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt (Art. 32 Abs. 4 DBG); Zuordnung verschiedener Liegenschaften zum Geschäfts- oder Privatvermögen; Absicht der Erzielung eines langfristigen Vermögensertrags; Zuordnung zum Privatvermögen; Pauschalabzug möglich; Beschwerde gutgeheissen.
  • Urteil vom 19. April 2017 (2C_358/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2011 und 2013 (Zürich); Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege; Ansetzung einer Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
  • Urteil vom 20. April 2017 (2C_814/2015, 2C_815/2015): Direkte Bundessteuer (2005 - 2007) und Staats- und Gemeindesteuern 2006 - 2007; Kapitalsteuer 2005 - 2009 (Genf); Frage der Berücksichtigung und Methode zur Ermittlung des verdeckten Eigenkapitals; Gewinnermittlungsprinzipien, vorliegend Drittvergleich, im Kontext mit verdecktem Eigenkapital ( E. 7.2); die Ermittlung des verdeckten Eigenkapitals wurde von der Vorinstanz korrekt vorgenommen (vgl. E. 7.5, 7.6 und 7.7); Abweisung der Beschwerde soweit darauf eingetreten wird.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.