Die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie Delegationen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) führten einen informellen Meinungsaustausch über die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17) und sind sich einig über die Notwendigkeit und das Ziele des Projekts, das als Gesamtpaket rasch vorangetrieben werden soll.

Gemäss einer Medienmitteilung der FDK vom 21. April 2017 haben sich die Mitglieder der FDK und Vertretungen der kommunalen Ebene zu einem informellen Meinungsaustausch getroffen, dessen Ergebnisse als Orientierung für die weiteren Arbeiten an der SV17 dienen sollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Nicht nur die Unternehmen, sondern auch Kantone und Gemeinden brauchen möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit.
  • Die SV17 ist als Gesamtpaket rasch voranzutreiben.
  • Der finanziellen Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern wird besonderes Augenmerk zu schenken sein.
  • Die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus ist unausweichlich.
  • Sie sollen durch eine Kombination von steuerpolitischen Instrumenten und kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen ersetzt werden. Die Unternehmen sollen auch weiterhin zur Finanzierung der Gemeinwesen beitragen.
  • Eine konsolidierte Stellungnahme der Kantone und ihrer Gemeinden kann nur, aber immerhin, die Stufe des Bundes betreffen. Die Umsetzung der SV17 auf Kantonsebene kann und muss Sache der einzelnen Kantone und ihrer Gemeinden sein. Die Kantone berücksichtigen dabei die Auswirkungen auf die Gemeinden angemessen.
  • Auch die neue Vorlage muss zwingend das finanzielle Gleichgewicht zwischen Bund sowie den Kantonen und ihren Gemeinden sichern. Der Bund hat sich an den Auswirkungen der SV17 auf die Kantone und ihre Gemeinden mit einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21.2 % zu beteiligen.
  • Die Auswirkungen der SV17 auf die Kantone und ihre Gemeinden werden von Kantonen und Gemeinden gemeinsam und angemessen mitgetragen.
  • Der Gegenfinanzierung ist mehr Beachtung zu schenken.
  • Die SV17 soll sich an den bekannten steuerpolitischen Instrumenten orientieren, die jedoch enger zu fassen sind.
  • Es ist zu gewährleisten, dass die in der bisherigen Vorlage vorgesehenen Anpassungen des Finanzausgleichs rechtzeitig wirksam werden.

Die Medienmitteilung der FDK mit weiteren Informationen ist hier abrufbar.