Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 3. April 2017 einen ersten Entwurf zur punktuellen Präzisierung der MWST-Branchen-Info 10 (Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs) publiziert.

Die vorgeschlagene Praxispräzisierung zu Ziff. 5.3.1. (Beförderungsleistungen an das aktive Personal) der bestehenden MWST-Branchen-Info 10 (Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs) betrifft die mehrwertsteuerliche Behandlung der Abgabe von Saisonabonnementen für Seilbahnen u.ä. an Mitarbeitende der entsprechenden Transportunternehmen sowie an Angestellte in Bergrestaurants oder Skiservicestationen durch ihre jeweiligen Arbeitgeber.

In solchen Konstellationen liegt gemäss der vorgeschlagenen Präzisierung dann kein mehrwertsteuerlich relevanter geldwerter Vorteil vor, wenn das Abonnement für die jeweilige Fahrt zum Arbeitsort (z.B. Bergstation) und somit überwiegend geschäftlich genutzt wird. Ansonsten ist auf dem Wert des Abonnements die Mehrwertsteuer geschuldet, sofern der Wert 500 Franken pro Jahr übersteigt.

Für die Vorsteuerabzugsberechtigung verweist der Entwurf auf die allgemeine Regel von Art. 28 MWSTG.

Interessierte sind eingeladen, bis zum 4. Mai 2017 zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor die Vernehmlassung durch das Konsultativgremium stattfindet.

Die aufgeschalteten Unterlagen sind hier abrufbar.