In Folge der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) will der Regierungsrat des Kantons Bern seine geplante Steuerstrategie in zwei Etappen umsetzen. In einer ersten Etappe soll die Gewinnsteuerbelastung per 2019 von derzeit 21.64% auf 20.20% und im Jahr 2020 auf 18.71% gesenkt werden, um dann in einer zweiten Etappe 2021 die Situation nochmals neu zu beurteilen.

Mit der Medienkonferenz des Berner Regierungsrates vom 30. März 2017 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision 2019 eröffnet. Die Vernehmlassung läuft bis 30. Juni 2017, so dass der Berner Regierungsrat die geplante Gesetzrevision für die Novembersession 2017 des Grossen Rates verabschie­den kann.

Der Regierungsrat hatte bereits im letzten August 2016 eine Steuerstrategie zu Handen des Grossen Rates ver­abschiedet, der diese in der Novembersession 2016 mit breiter Zustimmung zur Kenntnis genommen hatte. Hauptinhalt dieser ursprünglichen Steuerstrategie war eine gestaffelte Senkung der Gewinn­steuerbelastung im Kanton Bern über die Jahre 2019 bis 2022 von heute 21.64% auf 16.37%.

Aufgrund der Ablehnung der USR III in der Volksabstimmung von 12. Februar 2017 war es notwendig, die ursprüngliche Vorlage zu überarbeiten: Einerseits entfallen die in der USR III ursprünglich vorgesehenen Ersatzmassnahmen, andererseits wird der Bund eine neue Steuervorlage ausarbeiten, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten könnte. Auf diesen Zeitpunkt hin müsste dann auch der Kanton Bern eine dementsprechende kantonale Vorlage umsetzen. Des Weiteren sah die USR III Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone vor, die  in der ursprünglich Vorlage des Kantons Bern bereits berücksichtigt wurden. Ob ähnliche Ausgleichszahlungen auch in einer neuen Reformvorlage des Bundes enthalten sein werden ist derzeit noch unklar, weshalb die Umsetzung der kantonalen Steuerstrategie in zwei Etappen erfolgen soll, mit dem Ziel, die grösstmögliche Klarheit bezüglich der finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.

Demzufolge soll mit der vorliegenden Steuergesetzrevision 2019 zunächst nur eine Senkung der maximalen Gewinnsteuerbelastung per 2019 auf 20.20% und per 2020 auf 18.71% beschlossen werden. Die in der Steuerstrategie ursprünglich vorgesehenen weiteren Gewinnsteuersenkungen (2021 und 2022) sollen erst im Rahmen einer zweiten Steuergesetzrevision 2021 neu beurteilt werden. Gegenstand dieser zweiten Revision wird dann auch die Senkung des Kapitalsteuersatzes sowie die Erhöhung des Drittbetreu­ungsabzuges sein.

Zusammen mit der Medienmitteilung vom 30. März 2017 wurden auch die Präsentation von Finanzdirektorin Beatrice Simon zur Vernehmlassung der Steuergesetzrevision 2019 sowie die nachfolgenden Vernehmlassungsunterlagen publiziert: