Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2017 beschlossen, die Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz zu stärken und hat der Änderung der Verrechnungssteuerverordnung zugestimmt. Die Änderung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Gemäss einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 10. März 2017 betrifft die geänderte Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV) diejenigen Konzerne, bei denen eine inländische Konzerngesellschaft (Garantin) eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Konzerngesellschaft (Emittentin) garantiert. Eine Weiterleitung von Mitteln der ausländischen Emittentin an eine in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaft wird maximal im Umfang des Eigenkapitals der Emittentin möglich sein, ohne dass die Zinsen darauf der Verrechnungssteuer unterliegen.

Die nachfolgenden Unterlagen wurden publiziert: (1) Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG); (2) Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung); (3) Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung).