Das deutsche Bundesfinanzministerium hat am 7. März 2017 eine Konsultationsvereinbarung (BMF-Schreiben vom 3. März 2017) über die Durchführung von Schiedsverfahren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz publiziert.

Zwecks einheitlicher Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Absatz 5 bis 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA D-CH) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 des DBA D-CH, am 21. Dezember 2016 eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen, die nun vom deutschen Bundesministerium der Finanzen publiziert wurde.

Die Konsultationsvereinbarung (BFM-Schreiben vom 3. März 2017) ist hier abrufbar.