Der Ständerat hat eine Motion betreffend die Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben abgelehnt.
Der Ständerat hat am 13. Juni 2019 die Motion von Thomas Aeschi «Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben» (17.3227) abgelehnt.
Das parlamentarische Geschäft mit weiteren Informationen kann hier abgerufen werden.