Die ESTV hat am 12. Juni 2019 das Kreisschreiben 45 «Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern» publiziert.

Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Hierdurch sollen der ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichts, der kantonalem Instanzen und jene des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter dem Aspekt der Kompatibilität mit dem Abkommen

vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA;

berücksichtig werden.

Das entsprechende Kreischreiben 45 ist hier abrufbar.