Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 11. April 2024 den Tätigkeitsbericht 2023 publiziert. Dieser erläutert die Einnahmen der Bundessteuern und die Inhalte der steuerpolitischen Geschäfte.

Die Steuereinnahmen von rund 62 Milliarden Franken im Jahr 2023 entsprechen dem Voranschlag und übertreffen das Vorjahr um fast 7 Milliarden Franken. Den Grossteil davon machen die Einnahmen der direkten Bundessteuer (ca. 28 Milliarden) und die Mehrwertsteuer (ca. 25 Milliarden) aus.

Die Einnahmen der Mehrwertsteuer im Jahr 2023 stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 559 Millionen, fielen im Ergebnis aber etwa 1 Prozent tiefer aus als budgetiert. Die MWST-Kontrollen führten netto zu Einnahmen von etwa 172 Millionen Franken. Die Anzahl der steuerpflichtigen Personen, die ihre Mehrwertsteuerabrechnungen online einreichen, hat sich im Jahr 2023 auf rund 94 Prozent erhöht (im Vergleich zu 92 Prozent im Vorjahr). Seit dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Abrechnung im MWSTG (Art. 65a) bzw. in der MWSTV (Art. 123a) vorgesehen, wobei für steuerpflichtige Personen mit Papierabrechnung für die Umstellung eine Übergangsfrist von einem Jahr, d. h. bis Ende 2024, gilt (Art. 166c MWSTV). Das Parlament hat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes im Juni 2023 angenommen. Die Referendumsfrist ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant.

Die Einnahmen der direkten Bundessteuer lagen knapp 700 Millionen Franken über dem Budget von 2023 und übertrafen die Vorjahreseinnahmen um 300 Millionen Franken. 2023 wurde für die Verbuchung der direkten Bundessteuer das Prinzip geändert. Das bisher angewandte Cash-Prinzip wurde vom Soll- bzw. Forderungsprinzip abgelöst.

Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer von gut 6.4 Milliarden Franken liegen rund 200 Millionen Franken unter dem Budget. Sowohl Eingänge als auch Rückerstattungen sind 2023 im Vorjahresvergleich zurückgegangen. Der im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Ertrag wurde vor allem wegen einer Auflösung der Rückstellung in Höhe von 1.9 Milliarden Franken erreicht.

Die Einnahmen aus den Stempelabgaben sind um 302 Millionen Franken auf ca. 2.1 Milliarden Franken gesunken. Dieser Rückgang liegt hauptsächlich an den um 287 Millionen Franken geringeren Einnahmen aus der Umsatzabgabe. Die Einnahmen aus den Stempelabgaben liegen insgesamt etwa 200 Millionen Franken unter dem Budget.

Die meisten Amtshilfegesuche an die Schweiz stellten im Jahr 2023 die USA, Frankreich, Österreich, Südkorea und Israel. 2023 gab es deutlich weniger eingehende FATCA-Ersuchen als in den Vorjahren, weil die USA die Aufarbeitung der aufgelaufenen Meldejahre abschloss. Im Rahmen des AIA tauschte die ESTV im September 2023 mit 104 Partnerstaaten Informationen über Finanzkonten aus. Zu den 101 bisherigen Staaten kamen Kasachstan, die Malediven und Oman hinzu. Mit 78 Staaten tauschte die Schweiz die Daten gegenseitig aus. Von 25 Staaten erhielt die Schweiz Informationen, versandte jedoch keine, weil die Staaten entweder die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen (13) oder auf eine Datenlieferung freiwillig verzichten (12). Mit Russland wurden auch im Jahr 2023 keine Daten ausgetauscht.

Die ESTV verschickte im Rahmen des CbCR Berichte von insgesamt 158 Konzernen für die Steuerperiode 2021 an total 69 Partnerstaaten.

Der Tätigkeitsbericht gibt schliesslich eine Übersicht zu verschiedenen steuerpolitischen Themen sowie Berichten und Publikationen.

Der Tätigkeitsbericht ist hier abrufbar.