Das Aufkommen und die Verbreitung von Kryptowährungen haben diverse Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Wertrechte aufgeworfen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt in einem Arbeitspapier die bisher entwickelte Praxis dar (Stand Ende Mai 2019).
Das Arbeitspapier behandelt Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben.
Die im Arbeitspapier verwendete Kategorisierung der Coins/Token orientiert sich an der Wegleitung der FINMA für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 16. Februar 2018.
Das Arbeitspapier legt die steuerliche Behandlung der Kryptowährungen in der Form von reinen digitalen Zahlungsmitteln (Native-Token/Payment Token) dar, die von Investoren im Privatvermögen gehalten werden. Weiter werden die Steuerfolgen der im Rahmen von ICOs/ITOs ausgegebenen Coins/Token mit geldwerten Rechten gegenüber einer Gegenpartei (Asset-backed-Token) und mit der Ausgabe von Utility-Token dargestellt. Dabei werden sowohl die Ebene des Investors (Privatvermögen oder ggf. unselbständig Erwerbstätigkeit) als auch diejenige des Emittenten erfasst. Schlussendlich äussert sich das Arbeitspapier auch zu Belangen der ausschliesslich kantonalen Vermögenssteuer.
Das Arbeitspapier ist als PDF hier abrufbar.