Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 3. - 9 Juni 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 13. Mai 2019 (2C_653/2017), amtliche Publikation vorgesehen: Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Information der beschwerdeberechtigten Personen gemäss Art. 14 StAhiG; Verhältnis der Publikation im Handelsamtsblatt (Abs. 5) zur Direktinformation (Abs. 4); Rückweisung an die Vorinstanz zur Abklärung, wo die Gesellschaften ihren Sitz haben.
- Urteil vom 7. Mai 2019 (2C_877/2018): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuer 2013 (Wallis), Berufsausgaben für unselbständige Erwerbstätigkeit (Rechtslage vor GAFI); Abonnement für 1. Klasse; Der Erwerb eines 1. Klasse Abonnements (anstelle 2. Klasse) kann u.U. gerechtfertigt und beruflich abziehbar sein. Vorliegend setzt der Steuerpflichtige sein 1. Klasse Abonnement vornehmlich zwei Mal die Woche zur Reise zu und von seinem Wochenaufenthaltsort ein, wobei er die Fahrzeit zur Erreichung seines Arbeitspensums nutzt. Die 1. Klasse macht ihm dies u.U. erst möglich (etwa wegen Platzproblemen in der 2. Klasse), weshalb die vollen Abonnementskosten abziehbar sind.
- Urteil vom 14. April 2019 (2C_682/2018, 2C_684/2018, 2C_685/2018): Grundstückgewinnsteuer 2011 (Bern); die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Sanierungs- und Renovationsarbeiten wurden gemäss Bericht der Abteilung Amtliche Bewertung nie vorgenommen, und insbesondere fehlen bis heute Zahlungsnachweise, weshalb die Rechnungen fiktiv seien; Geltendmachung dieser Kosten teilweise als wertvermehrende Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer erfüllen den Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung; Abweisung der Beschwerden der Beschwerdeführer..
- Urteil vom 22. Mai 2019 (2C_475/2019): Kostenenscheid.
- Urteil vom 22. Mai 2019 (2C_476/2019): Kostenenscheid.
- Urteil vom 22. Mai 2019 (2C_477/2019): Kostenenscheid.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden
- Urteil vom 24. Mai 2019 (2C_464/2019): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.