Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde (vgl. unseren Beitrag vom 19. Mai 2019), wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des STAF in seinem kantonalen Steuergesetz um. Insbesondere sinkt damit die Gesamtbelastung ab 2021 von 21,1% auf 19,7% (direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn nach Abzug der Steuern).
Das Abstimmungsergebnis vom 1. September 2019 ist hier zu finden