Am 10. April 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Änderung der VStV verabschiedet, welche am 1. Juni 2024 in Kraft treten soll.

Dies stellt sicher, dass Änderungen aufgrund des Ausgleichs der Folgen der kalten Progression, welche im DBG gemacht wurden, auch in der VStV korrekt abgebildet werden. Die Änderungen betreffen die Art. 41a – 41c VStV.

Die Verordnung und die Erläuterungen sind hier abrufbar.